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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15 B   

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https://dejure.org/2016,101965
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15 B (https://dejure.org/2016,101965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.01.2016 - L 7 SO 72/15 B (https://dejure.org/2016,101965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B (https://dejure.org/2016,101965)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20% zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - L 12 SO 302/14

    Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Ob bei einer durchschnittlichen Untätigkeitsklage nach § 88 SGG regelmäßig nur der Ansatz der doppelten Mindestgebühr, also in Höhe von 80, 00 Euro, gerechtfertigt ist (so z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2015 - L 12 SO 302/14 B - juris Rn. 3), braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden.

    Eine Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis setzt vielmehr voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2015 - L 12 SO 302/14 B, juris Rn. 7; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 101 Rn. 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2015 - L 7/14 AS 38/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Die abweichende Berechnung von Einzelpositionen, hier der Terminsgebühr, unterliegt insoweit auch nicht dem Verbot der reformatio in peius, sog. Verböserungsverbot, weil sich dieses nur auf das Verbot der Unterschreitung des bereits festgesetzten Gesamtgebührenbetrags bezieht, nicht aber auf eine etwaige abweichende Bewertung von Gebührenpositionen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. August 2015 - L 7/14 AS 38/14 B; siehe auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 123 Rn. 5; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommmentar zum RVG, 21. Auflage 2013, § 56 Rn. 29; Pukall in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Auflage 2013, § 56 Rn. 29; Sommerfeldt in BeckOK-RVG, § 56 Rn. 16).

    Der Senat ist indessen an einer geringeren Festsetzung der Gesamtvergütung aufgrund des auch im Beschwerdeverfahren nach § 56 RVG geltenden Grundsatzes der reformatio in peius gehindert, weil die Staatskasse ihrerseits keine Beschwerde eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 5. August 2015 - L 7/14 AS 38/14 B), so dass es bei der vom SG festgesetzten Gesamtvergütung in Höhe von 226, 10 Euro verbleiben muss.

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Nur am Rande sei daher erwähnt, dass für eine Bindungswirkung spricht, dass mit Erinnerung und Beschwerde nach dem Wortlaut des § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG lediglich die Festsetzung nach § 55 RVG angegriffen werden kann (vgl. zum Kostenrecht etwa BGH, Beschluss vom 13.2.1992 - V ZR 112/90, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 20.9.2007 - IX ZB 35/07, juris Rn. 3; Bay. LSG, Beschluss vom 8.12.2015 - L 15 SF 332/15 E, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90

    Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Nur am Rande sei daher erwähnt, dass für eine Bindungswirkung spricht, dass mit Erinnerung und Beschwerde nach dem Wortlaut des § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG lediglich die Festsetzung nach § 55 RVG angegriffen werden kann (vgl. zum Kostenrecht etwa BGH, Beschluss vom 13.2.1992 - V ZR 112/90, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 20.9.2007 - IX ZB 35/07, juris Rn. 3; Bay. LSG, Beschluss vom 8.12.2015 - L 15 SF 332/15 E, juris Rn. 12 mwN).
  • LSG Bayern, 08.12.2015 - L 15 SF 332/15

    Erinnerungen nach § 197 SGG; Bindende Festlegungen im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Nur am Rande sei daher erwähnt, dass für eine Bindungswirkung spricht, dass mit Erinnerung und Beschwerde nach dem Wortlaut des § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG lediglich die Festsetzung nach § 55 RVG angegriffen werden kann (vgl. zum Kostenrecht etwa BGH, Beschluss vom 13.2.1992 - V ZR 112/90, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 20.9.2007 - IX ZB 35/07, juris Rn. 3; Bay. LSG, Beschluss vom 8.12.2015 - L 15 SF 332/15 E, juris Rn. 12 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 7/14 AS 52/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Mit dessen Erlass entfiel das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 88 Rn. 10); sie wird unzulässig und der Kläger ist gehalten, das Verfahren durch einseitige Erledigungserklärung, die keine fiktive Terminsgebühr zur Folge hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6.10.2015 - L 7/14 AS 52/14 B), zu beenden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Bei einer durchschnittlichen Untätigkeitsklage nach § 88 SGG ist regelmäßig nur der Ansatz der doppelten Mindestgebühr, also in Höhe von 100, 00 Euro, gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B - Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2015 - L 12 SO 302/14 B -, juris Rn. 3).

    Eine Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis setzt vielmehr voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2015 - L 12 SO 302/14 B, juris Rn. 7; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 101 Rn. 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 7 AS 75/17
    Eine Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis setzt voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2015 - L 12 SO 302/14 B, juris Rn. 7; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 101 Rn. 20 mwN).
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